Handel mit eZigaretten und Zubehör
Was es beim Handel mit eZigaretten und Zubehör zu beachten gibt
Beim Handel mit Tabakwaren und eZigaretten gibt es einige Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Diese beziehen sich auf Jugendschutz, Verkauf, Verpackung, Werbeaussagen sowie Preisangaben. Im Folgenden erklären wir Ihnen die vielfältigen Regeln, damit Sie ein besseres Verständnis für unsere Nikotingesetze bekommen.
Jugendschutz
Der Jugendschutz ist im §10 des Jugendschutzgesetzes geregelt. Hier ist festgelegt, dass sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie Erzeugnisse – wie beispielsweise elektronische Zigaretten oder nikotinfreie Liquids – keinen Kindern oder Jugendlichen angeboten werden dürfen. Das gilt auch für den Versandhandel sowie die Online Händler. Aus diesem Grund ist die Altersüberprüfung bei eZigarettenkönig ein relevanter Bestandteil der Website. Zusätzlich wird bei der Lieferung eine Volljährigkeitsüberprüfung vom Paketboten durchgeführt. Damit stellen wir sicher, dass lediglich volljährige Besucher unseres Online Shops eine Bestellung tätigen sowie erhalten können.
Verkaufsverbote
Beim Verkauf von elektronischen Zigaretten müssen sowohl Regelungen bezüglich der Inhaltsstoffe als auch der Nachfüllbehälter beachtet werden. Zum einen dürfen weder Vitamine noch Koffein oder Taurin im Liquid enthalten sein. Ebenso sollte der Nikotingehalt nicht mehr als 20 Milligramm pro Milliliter umfassen. Deshalb achten wir bei eZigarettenkönig auf die Qualität unserer Liquids, damit diese keine rechtswidrigen Inhaltsstoffe aufweisen.
Zum anderen müssen alle Nachfüllbehälter über ein Volumen von maximal zehn Millilitern verfügen. Abgesehen von den elektronischen Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen, denn diese dürfen nur ein Volumen von maximal zwei Millilitern besitzen. Des Weiteren sollte es sich um kinder- sowie manipulationssichere Behälter handeln, welche eine Auslauf- und Bruchsicherheit gewähren. eZigarettenkönig verwendet ausschließlich Nachfüllbehälter, die diese Kriterien erfüllen. Schließlich steht die Sicherheit unserer Kunden im Vordergrund. Lediglich Aromen zum Mischen – sogenannte Shake n Vape Produkte – sind in überdosierter Zusammensetzung sowie größerer Abfüllmenge erhältlich. Diese müssen zum Dampfen mit Basen beziehungsweise Nikotinshots ergänzt werden.
Verpackung
Während Verpackungen von Tabakerzeugnissen mit Warnhinweisen zur Gesundheit versehen sind, muss bei elektronischen Zigaretten sowie Nachfüllbehältern nur ein Beipackzettel hinzugefügt werden. Dieser sollte auf den rechtmäßigen Gebrauch, die gesundheitlichen Aspekte und den Ansprechpartner des Produktes verweisen. Wenn Sie sich die Verpackungen von eZigarttenkönig anschauen, dann werden Sie feststellen, dass wir diese Auflagen erfüllen. Unser Beipackzettel sorgt dafür, dass Sie ausreichend über Ihren Artikel informiert sind.
Werbeaussagen
Bezüglich der Werbung sind viele strikte Vorschriften einzuhalten. Es darf weder im Hörfunk oder in der Presse noch im Netz für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter geworben werden. Auf werbende Inhalte ist gänzlich zu verzichten, sodass keine falschen Informationen vermittelt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse gesundheitlich unbedenklich oder sogar positiv wären.
Zudem sollte die Werbung niemanden zum Konsum veranlassen, indem dieser nachahmenswert oder naturrein dargestellt wird. Wir von eZigarettenkönig halten uns selbstverständlich an diese Richtlinien. Sie werden keine Aussagen von uns lesen, in der wir den Konsum unserer Produkte als gesund bezeichnen. Außerdem verwenden wir keine verherrlichenden Wörter. Dazu zählen Begriffe wie "Genuss", "Spaß", "Erlebnis", "erfreuen" oder "genießen". Auf diese Weise bestehen unsere Berichte aus fachlichen sowie neutralen Informationen, die den aktuellen Gesetzesbestimmungen entsprechen.
Verkauf von Tabakprodukten über Plattformen
Beim Verkauf auf externen Plattformen ist es wichtig, dass der Jugendschutz gewährleistet wird. Der Versand an Kinder sowie Jugendliche muss ausgeschlossen werden. Dies wird durch die vom Paketboten durchgeführte Volljährigkeitsüberprüfung sichergestellt, wodurch sich eZigarettenkönig der Rechtmäßigkeit der Lieferung bewusst ist.
Grundpreisangabe
Werden Produkte unter Angabe ihres Gewichts, Volumens, Länge oder Fläche verkauft, dann müssen Gesamtpreis und Grundpreis mit angeben werden. Aus diesem Grund finden Besucher unserer Webseite sowohl den Gesamtpreis des Produkts als auch den Grundpreis pro 100 Millilitern vor. Bei Groß- beziehungsweise Mehrpackungen – wie Verdampferköpfe – geben wir den Grundpreis pro Stück an.
Viele Regeln, ein Ziel: Ihre Sicherheit
Wir von eZigarettenkönig sind uns bewusst, dass es sich hier um eine Vielzahl von Rechtsvorschriften handelt, die unseren Internetauftritt sehr einschränken. Jedoch dienen alle Gesetze der Sicherheit unserer Bevölkerung. Deshalb sehen wir sie als äußerst relevant an und halten sie mit bestem Gewissen ein. Dabei handeln wir niemals vorsätzlich, falls uns mal ein Fehler unterlaufen sollte.